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   FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97   

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https://dejure.org/2000,11354
FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97 (https://dejure.org/2000,11354)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2000 - 15 K 192/97 (https://dejure.org/2000,11354)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 15 K 192/97 (https://dejure.org/2000,11354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Instandsetzungsaufwendungen in Höhe von 24 % der Anschaffungskosten eines Gebäudes als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10e Abs. 6 EStG; § 255 HGB
    Aufwendungen für Umbauarbeiten als Werbungskosten , die sofort abzugsfähige Instandsetzungsaufwendungen sind , oder anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; Bewertung des auf das Gebäude entfallenen Kaufpreisanteil; Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 6; HGB § 255
    Anschaffungsnaher Aufwand; Eigengenutzte Wohnung; Vorkosten - Instandsetzungsaufwendungen, die in unmittelbarem Anschluss an den Erwerb eines Grundstücks gemacht wurden und 24 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten betragen, sind anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
    Als Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen dürfen daher nicht nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden (BFH-Urteile vom 23. September 1992 X R 10/92, BStBl II 1993, 338 und vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen (Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 BFH/NV 1996, 116 und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566; offengelassen im Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95 a.a.O.).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
    Dies begründet sich nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632 und vom 9. Mai 1995 IX R 5/93, BStBl II 1996, 588) damit, dass es sich bei den sog. anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträglichen Herstellungsaufwand handelt, der nach § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches zu beurteilen ist.
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
    Dies begründet sich nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632 und vom 9. Mai 1995 IX R 5/93, BStBl II 1996, 588) damit, dass es sich bei den sog. anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträglichen Herstellungsaufwand handelt, der nach § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches zu beurteilen ist.
  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
    Als Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen dürfen daher nicht nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden (BFH-Urteile vom 23. September 1992 X R 10/92, BStBl II 1993, 338 und vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776).
  • BFH, 28.02.1996 - X R 65/93

    Kein Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen (Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 BFH/NV 1996, 116 und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566; offengelassen im Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95 a.a.O.).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94

    Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen (Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 BFH/NV 1996, 116 und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566; offengelassen im Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95 a.a.O.).
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