Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Instandsetzungsaufwendungen in Höhe von 24 % der Anschaffungskosten eines Gebäudes als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10e Abs. 6 EStG; § 255 HGB
Aufwendungen für Umbauarbeiten als Werbungskosten , die sofort abzugsfähige Instandsetzungsaufwendungen sind , oder anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; Bewertung des auf das Gebäude entfallenen Kaufpreisanteil; Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e Abs. 6; HGB § 255
Anschaffungsnaher Aufwand; Eigengenutzte Wohnung; Vorkosten - Instandsetzungsaufwendungen, die in unmittelbarem Anschluss an den Erwerb eines Grundstücks gemacht wurden und 24 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten betragen, sind anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
- BFH, 22.01.2003 - X R 20/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 16.12.1998 - X R 89/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Als Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen dürfen daher nicht nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden (BFH-Urteile vom 23. September 1992 X R 10/92, BStBl II 1993, 338 und vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776).Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen (…Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 BFH/NV 1996, 116 und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566; offengelassen im Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95 a.a.O.).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Dies begründet sich nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632 und vom 9. Mai 1995 IX R 5/93, BStBl II 1996, 588) damit, dass es sich bei den sog. anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträglichen Herstellungsaufwand handelt, der nach § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches zu beurteilen ist. - BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Dies begründet sich nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632 und vom 9. Mai 1995 IX R 5/93, BStBl II 1996, 588) damit, dass es sich bei den sog. anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträglichen Herstellungsaufwand handelt, der nach § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches zu beurteilen ist.
- BFH, 23.09.1992 - X R 10/92
Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Als Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen dürfen daher nicht nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden (BFH-Urteile vom 23. September 1992 X R 10/92, BStBl II 1993, 338 …und vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776). - BFH, 28.02.1996 - X R 65/93
Kein Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG, …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen (…Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 BFH/NV 1996, 116 und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566;… offengelassen im Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95 a.a.O.). - BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94
Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen (Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 BFH/NV 1996, 116 und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566;… offengelassen im Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95 a.a.O.).